Coronatest für Grenzgänger/Pendler
Kostenlos für Grenzgänger/Pendler für Grenzübertritte in Hochinzidenzgebiete gemäß Teststrategie des Landes Baden-Württemberg:
Anspruchsberechtigt sind sowohl deutsche als auch österreichische Personen, die einen entsprechenden Berechtigungsschein (Bescheinigung des Arbeitgebers/der Hochschule) vorlegen. Weitere angrenzende Ein-/Ausreiseländer wie Frankreich oder die Schweiz können folgen, wenn sie als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen oder verstärkt Virus-Mutationen festgestellt werden. Die Berechtigungsscheine der Grenzpendler werden dem Getesteten wieder mitgegeben.
Zum Formulardownload für Arbeitnehmer, Azubis und Studierende
Coronatest für Kontaktpersonen
Nach der Testverordnung des Bundes bieten wir für Kontaktpersonen die kostenlose Antigentestung auf SARS-CoV2 an.
Zu dieser Gruppe gehören folgende Personen:
- Enge asymptomatische Kontaktpersonen von Personen mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion.
- Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben.
- Haushaltsangehörige von SARS-CoV-2-Infizierten
Bitte bringen Sie in diesem Fall eine entsprechende Quarantänebescheinigung der zuständigen Behörde bzw. zeigen die Warnmeldung Ihrer Corona-App vor.
Falls Sie einen Termin ausmachen möchten klicken Sie bitte hier. Wählen Sie als Dienstleistung bitte “Antigenschnelltest für Kontaktpersonen (0,00€)” aus.
Bei der Testung handelt es sich um eine Dienstleistung im Rahmen der “Beauftragter Dritter” durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nach §6 Absatz1 Corona-Test-VO.
Coronatest für Mitarbeiter nichtärztlicher Praxen
Nach der Testverordnung des Bundes bieten wir für Mitarbeiter nichtärztlicher Praxen die kostenlose Antigentestung auf SARS-CoV2 an. Unter diese Gruppe fallen Mitarbeiter von Praxen, die die Testung nicht selbst abrechnen können, z.B. Praxen von Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden und anderen medizinischen Heilberufen.
Falls Sie in diesem Fall einen Termin ausmachen möchten klicken Sie bitte hier. Wählen Sie als Dienstleistung bitte “Antigenschnelltest für Mitarbeiter nichtärztlicher Praxen (0,00€)” aus.
Bei der Testung handelt es sich um eine Dienstleistung im Rahmen der “Beauftragter Dritter” durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nach §6 Absatz1 Corona-Test-VO.
Coronatest für Personal von Schulen und Kindertagesstätten sowie Tagesmütter/-väter
Anspruchsberechtigt sind Lehrerinnen und Lehrer, Personal von Kindertagesstätten, Tagesmütter/-väter die einen entsprechenden Berechtigungsschein vorlegen können.
Coronatest für sog. „Cluster-Schüler“ und Kindergartenkinder
Nach der Testverordnung des Bundes bieten wir für sogenannte „Cluster-Schüler/Kindergartenkinder“ die kostenlose Antigentestung auf SARS-CoV2 an.
Bei Clusterschülern handelt es sich um Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich im Schulkontext Kontakt mit einem/einer positiv getesteten Schüler/Schülerin hatten. Dies gilt entsprechend für Kinder der Kindertageseinrichtungen. Die Festlegung der „Cluster-Schüler“ erfolgt durch das Gesundheitsamt im Zusammenwirken mit den Schulleitungen bzw. Einrichtungsleitungen/-trägern.
Der Test darf frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführten werden.
Bitte bringen Sie die Quarantänebescheinigung der zuständigen Behörde mit!
Falls Sie einen Termin ausmachen möchten klicken Sie bitte hier. Wählen Sie als Dienstleistung bitte “Antigenschnelltest für sog. „Cluster-Schüler“ und Kindergartenkinder (0,00€)” aus.
Bei der Testung handelt es sich um eine Dienstleistung im Rahmen der “Beauftragter Dritter” durch den Öffentlichen Gesundheutsdienst (ÖGD) nach §6 Absatz1 Corona-Test-VO.
Welcher Schnelltest wird verwendet?
Wir verwenden den Test der Roche Diagnostics©. Alternativ kann ein Test der Firma Abbott Rapid Diagnostics mit seinem Test Panbio durchgeführt werden. Beide diagnositsche Tests sind gelistet durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm) als Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.
https://antigentest.bfarm.de/ords/antigen/r/antigentests-auf-sars-cov-2/liste-der-antigentests
Hier werden nur solche Tests gelistet, welche durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch Institut (RKI) festgelegte Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. Dieser Test hat im Vergleich mit anderen gelisteten Tests eine der höchsten Sensitivitäten/Spezifitäten (nach Herstellerangaben) und ist damit sicherer als andere Tests (siehe auch “Was bedeutet Sensitivität und Spezifität“). Einen weiteren Vorteil bringt die Anwendungsmöglichkeit sowohl im Rachen als auch im Nasenrachen.
Was bedeutet Sensitivität und Spezifität und wie hoch sind diese bei dem verwendeten Test?
Die Sensitivität eines Tests gibt an, bei wieviel Prozent der positiv Getesteten der Test die Infektion korrekt erkennt. Ein Test mit einer Sensitivität von 96% zeigt also bei 96 von 100 Menschen korrekt eine Infektion an. Vier infizierte Personen erhalten somit ein sogenanntes „falsch-negatives“ Ergebnis.
Die Spezifität gibt dagegen an, wie sicher der Test eine gesunde Person als solche erkennt. Hat ein Test eine Spezifität von 95% liefert bei 95 von 100 gesunden Menschen ein korrekt negatives Ergebnis. Bei fünf Gesunden schlägt der Test fälschlicherweise an (sog. „falsch-positives“ Ergebnis).
Wir verwenden den Test der Firma Roche Diagnostics© mit einer hohen Sensitivität von 96,52%, und einer hohen Spezifität von 99,68% oder der Firma Abbott Rapid Diagnostics mit seinem Test Panbio (Sensitivität 91,40%, Spezifität 99,8%; jeweils nach Herstellerangaben).
Wie funktioniert ein Corona-Schnelltest?
Schnelltests weisen Virusproteine in einer Abstrichprobe der zu testenden Person nach und funktionieren ähnlich wie ein Schwangerschaftstest. Dafür wird ein Abstrich im Rachen oder Nasenrachen gesammelt und auf einen Testträger aufgebracht. Sind in der Abstrichprobe Viruspartikel enthalten, färbt sich der Test im entsprechenden Bereich und zeigt so ein positives Ergebnis an. Färbt sich lediglich ein Kontrollbereich, ist das Ergebnis negativ. Färbt sich nur der Testbereich jedoch nicht der Kontrollbereich, ist der Test ungültig.
Wie läuft die Abstrichentnahme?
Prinzipiell ist sowohl ein nasopharyngealer (Nase) als auch oropharyngealer (Mund) Abstrich möglich. Abhängig vom verwendeten Schnelltest werden unterschiedliche Zugangswege bevorzugt. Unser geschultes Personal wurde für beide Abstrichentnahme-Techniken geschult und kann somit auch auf Besonderheiten (z.B. sehr enge Nase oder starker Würgereiz) eingehen und das jeweils individuell sinnvollere Testverfahren durchführen.
Wer kann einen Coronaschnelltest im Corona-Schnelltestzentrum Offenburg durchführen lassen?
In der nationalen Teststrategie wird festgelegt, wer mit welchem Test getestet werden soll (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html).
Wir führen Schnelltests daher ausschließlich bei asymptomatischen Personen durch. Sie werden vor dem Betreten der Teststation befragt, ob typische Symptome einer COVID-19 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot). Zusätzlich wird kontaktlos vor dem Betreten der Teststation Fieber gemessen. Wenn Sie Symptome aufweisen sollten, wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst (tel. 116 117).
Kann ich den Schnelltest nicht auch einfach selbst machen?
Die Aussagekraft des Tests ist ganz entscheidend von der korrekten Durchführung des Abstrichs abhängig. Wird zu wenig Material oder Material an der falschen Lokalisation gesammelt, ist die Aussagekraft des Tests stark eingeschränkt oder wertlos. Da die Probe an der Rachenhinterwand oder im Nachrachen gesammelt werden muss, ist es unwahrscheinlich, dass man dies an sich selbst oder anderen ohne vorherige Schulung korrekt durchführt. Daher ist der Verkauf des Tests an Privatpersonen auch nicht gestattet (siehe auch https://shop.blnk-healthcare.com/collections/covid-19-tests).
Was ist der Vorteil des Schnelltests?
Aufgrund der Funktionsweise des Schnelltests erhält man das Ergebnis bereits nach 10-15 Minuten. Schnelltests benötigen kein Labor zur Auswertung und sind daher einfacher verfügbar. Studien zeigten, dass eine sehr hohe Viruslast beim Patienten häufig schon vor dem Auftreten von Symptomen besteht (He, X., Lau, E.H.Y., Wu, P. et al. Temporal dynamics in viral shedding and transmissibility of COVID-19. Nat Med 26, 672–675 (2020). https://doi.org/10.1038/s41591-020-0869-5). Patienten sind also schon vor dem ersten Auftreten von Symptomen sehr ansteckend für andere Personen. Schnelltests können daher die Zeit, in denen diese Personen unbemerkt weitere Personen infizieren verringern. Sie erhöhen die Chance, Personen zu identifizieren, die unwissentlich möglicherweise andere Menschen anstecken würden.
Muss ich nach negativem Test Abstand und Quarantäne einhalten?
Ja. Ein negativer Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme. Er kann mit einer (wenn auch geringen) Prozentzahl sogar auch falsch-negativ sein. Alle geltenden Bestimmungen müssen trotz eines negativen Schnelltests eingehalten werden. Ein negativer Schnelltest ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit, wenn sich eine Person innerhalb der geltenden Bestimmungen bewegt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn jemand eine andere Person treffen möchte, die ein erhöhtes Risiko hat einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion zu erleiden.
Entbindet mich ein negativer Schnelltest von den Hygiene- oder Abstandregeln bzw. der Einschränkung der Anzahl von Personen, die ich treffen darf oder anderer Regeln?
Nein. Ein negativer Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme. Er kann mit einer (wenn auch geringen) Prozentzahl sogar auch falsch negativ sein. Alle geltenden Bestimmungen müssen trotz eines negativen Schnelltests eingehalten werden. Ein negativer Schnelltest ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit, wenn sich eine Person innerhalb der geltenden Bestimmungen bewegt. Dies kann z.B. der Fall sein wenn jemand eine andere Person treffen möchte, die ein erhöhtes Risiko hat einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion zu erleiden.
Bedeutet ein negatives Testergebnis, dass ich nicht infiziert bin?
Nicht immer. Ein negatives Testergebnis mit einem Antigen-Schnelltest bedeutet nicht, dass man grundsätzlich nicht infiziert ist. Es bedeutet aber, dass man an diesem Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit niemanden ansteckt – denn gerade dann, wenn man besonders infektiös ist, schlägt der Test auch schneller an.
Bedeutet ein positives Testergebnis, dass ich infiziert bin?
Nicht immer. In sehr seltenen Fällen gibt es auch Kreuzreaktionen mit anderen Erregern oder andere Gründe für ein falsch-positives Ergebnis. Daher muss jeder positive Schnelltest auch durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Da es sich bei Corona um eine meldepflichtige Erkrankung handelt, wird das positive Ergebnis umgehend von uns an das Gesundheitsamt gemeldet.
Gilt der Schnelltest für Rückkehrer aus Risikogebieten?
Ja. Aktuell (Stichtag 08.12.2020) ist es möglich, die Quarantäne nach Rückreise aus einem Risikogebiet nach 5 Tagen durch einen Test zu verkürzen. Hier wird auch ein Schnelltest akzeptiert. (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html). Bitte informieren Sie sich gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung für Ihr Bundesland und bundesweit. Sie erhalten Ihr Testergebnis per verschlüsseltem Download in Form eines offiziellen schriftlichen Attests.
Reicht ein Schnelltest für die Einreise in ein anderes Land, welches einen negativen Test fordert?
Hier sind die Auflagen unterschiedlich und ändern sich häufig. In vielen Ländern reicht jedoch das schriftliche Ergebnis einer offiziellen Corona-Teststelle, welches den Schnelltest durchführt, für die Einreise aus.
Was unterscheidet den Corona Schnelltest von der PCR?
Polymerase-Kettenreaktion (PCR; engl.: polymerase chain reaction) ist ein Standardverfahren in der Diagnostik von Viren und weißt das Erbmaterial des Virus. Das Testverfahren benötigt für die Auswertung ein Labor und braucht dafür einige Stunden. Die PCR ist der Goldstandart in der Diagnostik von Viren, ist jedoch nur begrenzt verfügbar. Durch die Bundesregierung wurde klar geregelt, wer mittels PCR getestet werden soll, um die vorhandenen Kapazitäten nicht zu überfordern (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest.html#c19143).
Kann ich das Geld für den Schnelltest von meiner Krankenkasse zurückerhalten?
Dies hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Bitte prüfen Sie dies im Vorfeld, bei Bezahlung erhalten Sie einen elektronischen Zahlungsbeleg.
Ab welchem Alter darf ich einen Corona-Schnelltest machen?
Grundsätzlich ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Bis zu einem Alter von 18 Jahren ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Für jüngere Kinder verweisen wir auf die Kinderarztpraxen.
Was kann der Corona Schnelltest nicht?
Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln sowie alle weiteren geltenden Bestimmungen müssen weiter eingehalten werden.
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